Veranstaltungsnummer 02.02.01.02
Veranstaltungsname Sichere Arbeit mit der Motorsäge (ohne Übernachtung)
Kommentar/Beschreibung Modul A und Modul B nach DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ - Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen der Unfallversicherungsträger - Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen sowie der Einsatz technischer Hilfsmittel wie Winden oder Handseilzüge - Arbeiten unter Praxisbedingungen wie Arbeiten an liegendem Holz, Fällung und Aufarbeitung von stehendem Holz sowie das zu Fall bringen von geworfenen, angeschobenen oder gebrochenen Bäumen - Übungen am Spannungssimulator Es erfolgt eine intensive Schulung im Praxisteil mit vier Teilnehmern je Ausbilder. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung in Theorie und Praxis ab
Teilnehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Waldbesitzarten (ohne Landesforsten) und Arbeitskräfte aus öffentlichen Verwaltungen (Wasser- und Straßenbau, Feuerwehren, Garten- und Friedhofsämter etc.)
Lernorganisation Michael Sonderfeld, Tel.: 05381/9850-38 Kerstin Remus, Tel.: 05381/9850-14 Kerstin.Remus@nfbz.Niedersachsen.de
Voraussetzungen - Mindestalter 18 Jahre - Eignung nach § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und DGUV Regel 114-018 „Regel Waldarbeiten“ - Persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit bestehend aus Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefeln und Arbeitshandschuhen
Sonstiges Anmeldung bis spätestens drei Wochen vor jeweiligem Lehrgangsbeginn an das NFBz. Das NFBz lädt ein. Teilnahmeentgelt: 750,00 € je Teilnehmerin und Teilnehmer zuzüglich MwSt. in gesetzlicher Höhe (z. Zt. 0 %) Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können einen Zuschuss erhalten, wenn sie an diesem Kurs teilnehmen.
Veranstaltungsort/Veranstaltungszeiten NFBz Münchehof